26. April 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. In den vergangenen Jahren haben wir Verbesserungen für neu begonnene Erwerbsminderungsrenten durchgesetzt. Jetzt sorgen wir dafür, dass erwerbsgeminderte Rentner:innen im Bestand – also Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben – künftig bessergestellt werden. Abhängig vom Rentenbeginn erhalten sie ab Juli 2024 einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Rund drei Millionen Renten steigen dadurch.
Eine Rente von 1.000 Euro würde damit auf 1.075 Euro steigen. Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags ist komplex. Die Umsetzung erfolgt daher in zwei Stufen. Dies sieht der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, den der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat.
In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung wird getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen. In der zweiten Stufe, ab Dezember 2025, wird der Zuschlag dann dauerhaft als Teil der Rente berechnet und ausgezahlt. Die Auszahlung wird automatisch erfolgen. Betroffene müssen also keinen Antrag stellen. Den Zuschlag erhalten auch Bezieher:innen einer Hinterbliebenen-Rente.
Zudem steigen die Renten für alle ab Juli um 4,57 Prozent – in Ost und West gleichermaßen, da der Rentenwert bundesweit nun gleich ist. Für die meisten Beschäftigten ist die gesetzliche Rente die wichtigste Säule ihrer Altersvorsorge. Damit der demografische Wandel nicht zu sinkenden Renten führt, werden wir das Rentenniveau mit dem sogenannten Rentenpaket II langfristig bei mindestens 48 Prozent sichern. Damit wollen wir allen Generationen, besonders auch jüngeren Menschen, die Gewissheit geben, dass sie im Alter gut abgesichert sind. Das bedeutet auch: Ein höheres Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaus wird es mit der SPD nicht geben!