07. Juli 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist unmittelbar davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfte gesenkt. Kommt es hierzulande zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können. Ein in dieser Woche im Bundestag beschlossenes Gesetz der Koalitionsfraktionen sieht vor, bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve auf Abruf einzurichten. Damit werden der außerordentliche Betrieb von Kohle- und Mineralölkraftwerken ermöglicht, sowie die entsprechenden Vorbereitungen getroffen und Vorräte angelegt.
Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken so weit wie möglich ersetzt werden. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen der Betrieb von Gaskraftwerken eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Dabei hat die SPD in Verhandlungen durchgesetzt, dass insbesondere Kraft-Wärme-Kopplung-Gaskraftwerke der allgemeinen Versorgung und damit auch die Stadtwerke geschützt bleiben und nicht mit einer Strafsteuer belegt werden, damit die Fernwärmeversorgung sichergestellt bleibt und die Kosten nicht künstlich in die Höhe getrieben werden.
Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dem Gesetz unberührt.