12. Mai 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit einem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Gesetz der Bundesregierung setzen wir eine EU-Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen um. So soll es künftig leichter nachvollziehbar sein, ob multilaterale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne auch dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind. Das gilt für Unternehmen, die entweder in der EU ansässig sind oder dort Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen haben und deren Erlöse in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weltweit jeweils einen Betrag von 750 Millionen Euro übersteigen.
Die Unternehmen und Konzerne sollen demnach Informationen über die Zahlung von Steuern nicht mehr nur den Finanzbehörden mitteilen, sondern teilweise auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies leistet einen Beitrag zur Steuertransparenz und ermöglicht eine öffentliche Debatte.
Der Gesetzesentwurf orientiert sich eng an der Richtlinie. Wir wollen aber evaluieren, ob eine erweiterte Berichtspflicht der öffentlichen Debatte zuträglich ist. Neben der Richtlinienumsetzung werden im Handelsbilanzrecht weitere Änderungen vorgenommen. So wird die Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften werden punktuell geändert.