03. Juni 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Millionen von Beschäftigte arbeiten hierzulande zu niedrigen Löhnen – Erwerbs- und spätere Altersarmut gehen dabei Hand in Hand. Deshalb haben wir ein zentrales Versprechen abgegeben: Arbeit muss so bezahlt werden, dass jede:r von seinem Lohn leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetz der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde lösen wir dieses Versprechen nun ein.
Durch eine einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer:innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben. Davon profitieren besonders Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, wie etwa Floristik, Gastronomie oder Einzelhandel. Wer beispielsweise bisher Vollzeit auf Basis des Mindestlohns brutto 1.700 Euro verdient, der kriegt zukünftig 2.100 Euro.
Zudem erhöhen wir die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro und dynamisieren sie. Steigt in Zukunft der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Damit ist eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden weiterhin möglich.
Außerdem wird es spürbare Verbesserungen bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber:innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragsleistungen. Damit wird das Risiko der Altersarmut reduziert.
Über weitere Erhöhungsschritte wird zukünftig die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen besetzte Mindestlohnkommission entscheiden.