08. September 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 ein klimaneutrales Land zu werden. Mit der in dieser Woche beschlossenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgen wir dafür, dass der Umstieg auf klimafreundliches Heizen gelingt und dabei alle mitgenommen werden. So wird geregelt, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bei Neubauten gilt das ab 2024 – bei bestehenden Gebäuden greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Damit sich viele Menschen einen Heizungstausch auch leisten können, unterstützen wir den Umstieg mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.
Die kommunale Wärmeplanung muss bis 2026 für große Städte ab 100.000 Einwohner:innen und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen und die jeweiligen Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Dann haben Hauseigentümer:innen Klarheit darüber, welche Möglichkeiten für erneuerbares Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Grundlage dafür ist das Wärmeplanungsgesetz, das wir noch in diesem Jahr beschließen wollen, damit es zeitgleich mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung herausreißen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.
In den Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen überdies auf ein Förderkonzept verständigt, das den bisherigen Regierungsentwurf weiterentwickelt und aufstockt. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Eigentümer:innen, Vermieter:innen, gemeinnützige Träger, Unternehmen und auch Kommunen. Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Hiervon können rund 40 Prozent der selbstnutzenden Hauseigentümer:innen profitieren. Zusätzlich wird die frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen durch ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent belohnt. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinierbar – bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Mit dem Heizungs-Lotsen findet man in wenigen Klicks heraus, wie die individuelle Unterstützung aussieht.
Hinzu kommt die bereits bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen, wie beispielsweise Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik. Über ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird es die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.
Um Mieter:innen zu schützen, haben wir unter anderem dafür gesorgt, dass die Miete nach einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden darf.