07. Juli 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Im Koalitionsvertrag haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Mit dem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen „Osterpaket“, dem bisher größten Energiepaket Deutschlands, gehen wir den nächsten Schritt. Wir machen damit den Weg frei, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig und rechtssicher unter Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ein schnellerer Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein zentrales Klimaschutz-Vorhaben der Bundesregierung und sorgt gleichzeitig dafür, unabhängiger von Öl- und Gasimporten aus Russland zu werden.
So wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Erneuerbare Energien haben künftig bei Genehmigungen Vorrang, die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden einfacher und schneller.
Zudem wird das Ausbauziel für die Erneuerbaren Energien deutlich angehoben: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, erhöhen wir beispielsweise gleichzeitig die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und Solarenergie. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen.
Erstmals legen wir verbindliche Flächenziele für jedes Bundesland fest, damit, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen werden. Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten wie Bremen hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil „übertragen“. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Verfehlt ein Land zu bestimmten Stichtagen seine Ziele, sind Windenergieanlagen auch an anderen, ursprünglich nicht dafür vorgesehenen Stellen zulässig – und zwar so lange, bis die Flächenziele erfüllt werden.
Die Länder dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.
Gleichzeitig entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherecht. Das stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung. Außerdem machen wir die Energiewende zum Mitmachprojekt: Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen.
Des Weiteren stärken wir den Ausbau der Photovoltaik (PV), unter anderem indem wir uns auf höhere Vergütungssätze einigen. Besonders hervorzuheben ist der erhöhte Tarif für die Teileinspeisung: Wird ein Teil des erzeugten Solarstroms direkt im eigenen Haushalt verbraucht, wird der restliche eingespeiste Strom fortan mit 8,6 Cent / kWh vergütet. Diese Erhöhung ist wichtig, damit kleine Photovoltaik-Anlagen trotz der gestiegenen Kosten weiterhin auskömmlich sind. Darüber hinaus geben wir zusätzliche Gebiete frei für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen, etwa entlang von Autobahnen oder Schienenwegen.
Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden erhöht: auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045.