31. März 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen, um Frieden und Stabilität im Land zu ermöglichen. Trotz einiger Erfolge in den vergangenen Jahren hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt weiterhin notwendig. Ein in dieser Woche in den Bundestag eingebrachter Antrag sieht deshalb eine Verlängerung der Bundeswehr-Beteiligung bis Ende April 2024 vor.
Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldner:innen und islamistischer Terrororganisationen gefährden den Friedensprozess im Land. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI – Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst darüber hinaus die Bekämpfung von Schleuser:innen, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl, sowie die Seenotrettung von Geflüchteten. Angesichts des wiederholten Fehlverhaltens einzelner Einheiten der libyschen Küstenwache gegenüber Geflüchteten und Nichtregierungsorganisationen, wird sich die Bundeswehr künftig jedoch nicht mehr an der Ausbildung der libyschen Küstenwache beteiligen.
Das Mandat umfasst weiterhin bis zu 300 Soldat:innen und wird regelmäßig evaluiert.