23. September 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In der Corona-Pandemie sind viele Studierende in Geldnot geraten, weil ihr Nebenjob weggebrochen ist. Damit in künftigen Krisen schneller reagiert werden kann, führen wir einen Nothilfemechanismus ein: So können auch Personen, die ansonsten kein BAföG beziehen, künftig eine Förderung erhalten – auch dann, wenn sie die Altersgrenze oder Förderhöchstdauer überschritten haben. Das hat der Bundestag in dieser Woche beschlossen. Der Mechanismus ist Teil eines umfassenden Reformpakets.
Bedingung ist, dass sie grundsätzlich BAföG-Anspruch haben und nachweisen können, dass sie ihren Nebenjob durch die Krise verloren haben. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, aber trotzdem in Not ist, hat Anspruch auf ein zinsloses Volldarlehen.
Die Freibeträge für das Elterneinkommen haben wir bereits erhöht, damit deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Der Förderhöchstbetrag ist auf 934 Euro gestiegen, indem wir die Bedarfssätze sowie den Kinderbetreuungs- und Wohnzuschlag angehoben haben.
Künftig wollen wir zudem strukturelle Verbesserungen beim BAföG erreichen, etwa den Kreditanteil senken, einen Fachrichtungswechsel ermöglichen und die Förderhöchstdauer anpassen.