12. April 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien setzt die Ampel-Koalition dabei auf Wasserstoff. In dieser Woche hat der Bundestag eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, die die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoff-Infrastruktur vorsieht, um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen. Damit soll die Versorgungssicherheit gewährleistet und ein maßgeblicher Schritt hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden.
Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur erfolgt zweistufig. Zunächst soll bis 2032 ein ca. 9.700 Kilometer langes Wasserstoff-Kernnetz aufgebaut werden, das deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-Standorte erschließen soll, etwa große Industriezentren, Speicher oder Kraftwerke. Dieses dient als Basis für den weiteren, zukünftigen Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur. Den Grundstein dafür haben wir bereits im Oktober 2023 mit einer Änderung des EnWG gelegt.
Das Gesetz sieht vor, die Finanzierung des Kernnetzes privatwirtschaftlich zu realisieren. Die SPD-Fraktion hat sich im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für die dazu notwendigen Investitionen zu verbessern. Die Investitions- und Betriebskosten sollen dabei vollständig über Netzentgelte gedeckt werden. Diese werden zunächst allerdings gedeckelt, damit möglicherweise zu hohe anfängliche Netzentgelte den Wasserstoff-Hochlauf nicht hemmen. Die Finanzierung aus Netzentgelten wird bis 2055 mit Hilfe eines sogenannten Amortisationskontos gestreckt. Die Differenz zwischen anfangs hohen Investitionskosten und geringen Einnahmen aufgrund gedeckelter Netzentgelte wird auf dieses Amortisationskonto verbucht. Wenn später mehr Nutzer:innen an das Netz angeschlossen sind, soll das Konto durch steigende Mehreinnahmen aus Netzentgelten bis spätestens 2055 ausgeglichen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass private Investitionen von Beginn an wirtschaftlich tragfähig sind und die Kosten für die ersten Wasserstoffnutzer:innen bezahlbar bleiben. Sollten die Kosten langfristig nicht durch Netzentgelte ausgeglichen werden können, kann der Bund mit Hilfe von Zuschüssen einspringen. Alle drei Jahre soll überprüft werden, ob das Finanzierungsmodell tragfähig ist oder Anpassungen erforderlich sind.
Das Gesetz sieht außerdem Instrumente vor, um die Entwicklung eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes zu ermöglichen, das auf dem Kernnetz aufbaut. Dazu wird ab 2025 eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Erdgas im EnWG eingeführt. Künftig sollen Fernleitungsnetzbetreiber und Betreiber von Wasserstofftransportnetzen alle zwei Jahre einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan erarbeiten. Dort soll unter anderem auch ausgewiesen werden, welche Erdgasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden können.