01. Dezember 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Dies spiegelt sich jedoch im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nicht ausreichend wider. Was lange überfällig und längst gesellschaftliche Realität ist, geht die Ampel nun an: Wir reformieren mit einem in dieser Woche in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf das Staatsangehörigkeitsrecht. Das ist ein klarer Paradigmenwechsel. Menschen, die schon lange hier leben, ihren Lebensmittelpunkt hier haben, die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilen, senden wir ein klares Zeichen: Ihr gehört zu uns, ihr seid Teil der Gesellschaft, ihr könnt künftig mitentscheiden und mitbestimmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht folgende grundlegende Änderungen vor: Mehrstaatigkeit ist künftig generell möglich. Die Einbürgerung ist nach fünf statt bisher acht Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren möglich. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn die Eltern fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland sind und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben (bislang acht Jahre). Also ebenfalls grundsätzlich die Voraussetzung für eine Einbürgerung erfüllen. Auch für die Gastarbeitergeneration und die bis 1990 in die DDR eingereisten sogenannten Vertragsarbeiter:innen wird die Einbürgerung leichter, sie müssen deutsche Sprachkenntnisse nur mündlich nachweisen, auf den Einbürgerungstest wird bei ihnen verzichtet.
Es bleibt grundsätzlich dabei, dass bei Einbürgerungsbewerber:innen der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach SGB II oder XII erbracht werden muss. Ausnahmen hiervon werden nunmehr ausdrücklich im Gesetz benannt. Ausgeschlossen ist der Erwerb im Fall einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten. Ebenso bleiben (weiterhin) Personen mit einer antisemitischen, rassistischen oder sonst menschenverachtenden Einstellung bei entsprechenden Handlungen oder Straftaten von einer Einbürgerung ausgeschlossen.