19. April 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral sein. Also müssen wir auch im Gebäudebereich vorankommen und auf klimaneutrale Heizungen umsteigen. Dafür hat die Bundesregierung am Mittwoch den Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das den Umstieg organisieren soll.
Müssen deshalb jetzt alle funktionierenden Gas- und Ölheizungen zum 1. Januar 2024 ausgetauscht werden? Nein, der Gesetzentwurf verpflichtet niemanden dazu, eine funktionierende Heizung ab dem 1. Januar 2024 herauszureißen und zu ersetzen. Was grundsätzlich gelten soll:
Jede neue klimafreundliche Heizung soll zu 30 Prozent bezuschusst werden. Wer wenig Einkommen hat, bekommt einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent. Und wenn das trotzdem zu teuer wird, soll eine ausgeweitete Härtefallregelung helfen, die Ausnahmen ermöglicht.
Für über 80-jährige Eigentümer, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll bei einer Heizungshavarie die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Das soll auch gelten beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen.
Wir machen uns jetzt auf den so wichtigen Weg hin zum klimaneutralen Heizen. Aber wir machen es so, dass alle diesen Weg mitgehen können. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren ganz genau darauf achten, dass es am Ende für alle, die sich die Umstellung nicht einfach so leisten können, eine ausreichende finanzielle Unterstützung gibt. Das gilt dann auch für alle, die ihre Heizungen freiwillig austauschen wollen.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942