02. Mai 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wir halten unser Versprechen und machen den Mindestlohn armutsfest. Durch die einmalige Erhöhung auf 12 Euro per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer:innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben. Damit stellen wir sicher, dass Arbeit zum Leben reicht und sicher vor Erwerbsarmut schützt. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, darunter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung oder Einzelhandel. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in der letzten Sitzungswoche im Bundestag erstmals beraten.
Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich.
Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber:innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und hat sich bewährt. Er hat nachweislich keine negativen Folgen für den Arbeitsmarkt oder das Preisniveau gehabt. Im Gegenteil: Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.
Über weitere mögliche Erhöhungsschritte entscheidet dann künftig die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen besetzte Mindestlohnkommission.