17. November 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In der letzten Woche haben wir die Finanzierung der politischen Stiftungen neu geregelt. Wer sich nicht für unsere demokratische Ordnung und ihre Werte einsetzt, darf keine Steuergelder für seine Arbeit erhalten. In dieser Woche haben wir zwei Gesetze beschlossen, die es ermöglichen, dass Bundesbeamt:innen beziehungsweise Soldat:innen, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, schneller aus dem Dienst entfernt werden können. Auch wenn es nur wenige Personen betrifft, schärfen wir die Regelungen so, dass auch hier gilt: keine Alimentierung von Verfassungsfeind:innen.
Künftig können zuständige Behörden alle status-relevanten Disziplinarmaßnahmen (dazu gehören Entfernungen, Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) per Verfügung aussprechen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Sie müssen dann keine langwierigen Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten mehr erheben. Diese Verfahren dauern derzeit im Durchschnitt vier Jahre. Verschärft werden auch die Gründe, die zu einem Verlust der Beamtenrechte führen. So verliert man sie künftig bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits ab einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (bisher: ein Jahr). Rechtskräftig aus dem Dienst entfernte Extremist:innen werden überdies fortgezahlte Bezüge künftig zurückzahlen müssen.
Soldat:innen, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, dürfen keinen Platz in der Bundeswehr haben. Deshalb haben wir in dieser Woche ein Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldat:innen aus der Bundeswehr verabschiedet. Bislang können Soldat:innen auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr sowie Berufssoldat:innen wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens nur im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Ein solches Verfahren dauert allerdings oftmals sehr lange. Mit dem Gesetz wird daher die Grundlage geschaffen, Soldat:innen, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens durch Verwaltungsakt zu entlassen.