13. Mai 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Nachdem das BAföG 1971 unter Willy Brandt eingeführt wurde, haben 44 Prozent aller Studierenden es bezogen. Heute liegt der Anteil nur noch bei elf Prozent. Das wollen wir dringend ändern und mehr Menschen die Chance auf ein Studium ermöglichen. Mit der 27. BAföG-Novelle, die der Bundestag in dieser Woche erstmals beraten hat, öffnen wir das BAföG wieder für die Breite der Gesellschaft, indem wir die Freibeträge für das Elterneinkommen so stark ausweiten wie seit Jahren nicht mehr. Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler, mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten.
Wir verbessern die Leistungen: So werden die Freibeträge für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen sie. Damit erhalten Menschen leichter BAföG, die vorher bereits berufstätig waren. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro.
Studierende sowie Schüler:innen erhalten künftig mehr Geld: Wir erhöhen die Bedarfssätze und den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent – bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro.
Des Weiteren können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden.
Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle.
Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen wie der Corona-Pandemie unbürokratisch.
Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken, die oft gerade junge Menschen aus Nicht-Akademikerfamilien davon abhält, ein Studium aufzunehmen. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen.