16. Juni 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wer in der EU als LKW-Fahrer:in angestellt ist und beruflich durch Deutschland fährt, hat bestimmte Rechte. Es gibt Regeln für Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten. Außerdem müssen sie während ihrer Arbeitszeit hierzulande den Mindestlohn erhalten. In der Praxis werden sie jedoch allzu oft ausgebeutet und um ihre Rechte gebracht. Die EU hat nun die Straßenverkehrsrichtlinie auf den Weg gebracht, um ihre Rechte besser durchzusetzen. Wir setzen diese Richtlinie nun um.
Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber:innen einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber:innen ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber:innen gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Es müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts verabschiedet.