02. Dezember 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, das wir heute im Bundestag beschlossen haben, wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind.
Mit dem Gesetz erhalten langjährig Geduldete die Chance, in einem Jahr die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, dazu gehören insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und ein Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, sodass mehr Menschen von ihnen profitieren können.
Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern.
Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber:innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.