01. Dezember 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wir haben bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger:innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht. Nun sorgen wir dafür, dass alle Studierenden und Fachschüler:innen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen höher als in der Gesamtgesellschaft ist. Das entsprechende Gesetz der Bundesregierung haben wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet.
Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind – also derzeit rund drei Millionen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, internationale Studierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Anspruch haben auch etwa 450.000 Fachschüler:innen sowie Berufsfachschüler:innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses.
Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und muss beantragt werden. Dafür wird eine digitale Antragsplattform eingerichtet. Darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.