01. Mai 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Um Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen vor den hohen Kosten zu schützen, hat der Deutschen Bundestag in dieser Woche unter anderem ein Gesetz beschlossen, das die vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,72 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022 vorsieht. So kann beispielsweise eine vierköpfige Familie im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet werden.
Strombeziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Endverbraucher:innen weiterzugeben.
Zudem erhöhen wir die Transparenz: Stromlieferant:innen werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen. Die Einnahmeausfälle für Übertragungsnetzbetreiber von 6,6 Milliarden Euro werden durch den Energie- und Klimafonds (EKF) beglichen.
Das Bundeskabinett hat zudem in der letzten Woche weitere Entlastungsmaßnahmen für die Bürger:innen beschlossen. Dazu gehören zum Beispiel eine 300 Euro-Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, ein einmaliger Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro pro Kind, die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate, eine Erhöhung der Einmalzahlung für Empfänger:innen von Sozialleistungen auf 200 Euro sowie eine 90 Tage ÖPNV-Nutzung für 9 Euro pro Monat für alle Bürger:innen ab Juni 2022.