20. Mai 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Russland hat im April 2022 Bulgarien und Polen den Gashahn zugedreht. Ein ähnliches Szenario könnte auch Deutschland drohen, das nach wie vor einen großen Teil seines Erdgases aus Russland bezieht. Ein Stopp der Gaslieferungen könnte hierzulande im nächsten Winter zu einer Gasmangellage führen. Da Gas kurzfristig nicht durch andere Energieträger zu ersetzen ist, wird Deutschland für eine Übergangszeit vor allem verflüssigtes Erdgas (LNG) aus anderen Quellen beschaffen. Mit dem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen LNG-Beschleunigungsgesetz sollen alle Zulassungs- und Genehmigungsverfahren von schwimmenden und stationären LNG-Terminals beschleunigt werden.
Genehmigungsbehörden können künftig auf bestimmte Verfahrensanforderungen – zum Beispiel im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung – verzichten. Stationäre Anlagen sind dabei nicht von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen.
Zugleich leistet das Gesetz einen Beitrag zum Klimaschutz: Neu genehmigte LNG-Anlagen und Erdgasleitungen müssen kurz- und mittelfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können. Zudem ist die Genehmigung neuer Anlagen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet.
Darüber hinaus machen die jährlichen Klimaschutzberichte die Emissionen von fossilen Anlagen transparent und ggf. greifen die Vorgaben zur Emissionsminderung.