12. April 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden schwangere Frauen in Not- oder Konfliktlagen immer wieder von Abtreibungsgegner:innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt. Wir wollen Schwangere und das Fachpersonal wirksam davor schützen und auf Bundesebene Rechtssicherheit im Umgang mit Gehsteigbelästigungen schaffen. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, durch den solche Handlungen unterbunden werden sollen.
Der Entwurf sieht vor, Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen zu verbieten und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro als Ordnungswidrigkeit zu belegen. Auch das Personal von Beratungsstellen und Einrichtungen soll vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
Zudem soll die Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche in Praxen und Krankenhäusern unterhalb der Landesebene ergänzt werden. Damit soll die statistische Übersicht über die regionale Versorgungslage mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, verbessert werden. Bisher werden nur die Daten auf Bundes- und Landesebene ausgeweitet.