24. Juni 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die Abschaffung des Paragraphen 219a StGB, die wir in dieser Woche beschlossen haben, ermöglicht Ärzt:innen nun, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit bekommen Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu Informationen, um selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Das ist ein guter Tag für die Frauenrechte in Deutschland und längst überfällig.
Denn keine Frau trifft die weitreichende Entscheidung, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, hat ein Frauenbild, das wir entschieden ablehnen. Die Streichung des Paragraphen 219a ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Rechtsstaat, der sich an unsere fortschrittliche, verantwortungsbewusste und vielfältige Gesellschaft anpasst.
Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sorgen zudem dafür, dass irreführende oder anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt. Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen zudem strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die laufenden Verfahren eingestellt werden. Verurteilte Ärzt:innen sollen von dem ihnen anhaftenden Strafmakel befreit werden, der sie mit Blick auf ihr Berufsethos besonders belastet.