21. Oktober 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Für die im Jahr 2022 erwarteten Mehrbelastungen für Haushalte wird ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Das sieht ein Gesetz vor, welches der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat. Davon profitieren alle Haushalte, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind.
Das sind 660.000 Haushalte, sowie 372.000 Geförderte nach dem BAföG, 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.
Der Heizkostenzuschuss II erhöht sich im Vergleich zum ersten Heizkostenzuschuss von 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540, statt zuvor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.