20. Oktober 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Interessenvertretung gehört zur politischen Meinungsbildung dazu. Wichtig ist aber, dass für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, wie und wann sie auftritt und wer sie betreibt. Dazu trägt das Lobbyregister seit dem 1. Januar 2022 auch bei, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. In der Praxis haben sich jedoch Lücken aufgetan, die wir nun mit einer in dieser Woche im Bundestag verabschiedeten Änderung des Lobbyregistergesetzes schließen. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System.
Das Lobbyregister haben wir nach langem Widerstand der CDU/CSU-Fraktion noch in der Großen Koalition eingeführt. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages für jede:n zugänglich. Im Oktober 2023 waren 6.082 Interessenvertretungen dort registriert. Seit dem Inkrafttreten wurden die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den nun vorgenommenen Änderungen verschärfen wir das Lobbyregister und schließen vorhandene Lücken.
So müssen Interessenvertreter:innen künftig angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene. Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“).
Umfassende Angaben zur Finanzierung können künftig nicht mehr verweigert werden. Hierbei haben wir den Hilferuf von Wohlfahrtsorganisationen aufgenommen, die durch zu strenge Regelungen für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang ihres Spendenaufkommens befürchten: Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.