17. Dezember 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat Anpassungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Das Gesetz der Ampel-Koalitionsfraktionen sieht unter anderem vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen, insbesondere das Personal von Krankenhäusern und Altenheimen.
Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Ein Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der dortigen Covid-Patient:innen ist ungeimpft. Ziel muss es sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte zeitweise einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können. Deshalb haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vergangene Woche das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 eingebracht, es beraten und abgeschlossen.
Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder jeweils mit einem Beschluss des Landesparlaments anwenden können. Künftig können die Länder gastronomische Einrichtungen bei Bedarf flächendeckend schließen. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich. Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, bis längstens zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.
Ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen müssen besonders vor einer Infektion geschützt werden, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder vollständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.
Darüber hinaus weiten wir den Personenkreis aus, der eine Impfung durchführen darf. Neben der weiteren Erhöhung des Anteils von Erst- und Zweitgeimpften, kommt jetzt der Boosterimpfung eine besondere Bedeutung zu. Auch zum Schutz gegen die neue Omikron-Variante. Daher sollen künftig auch Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen und Apotheker:innen impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.
Geändert wird zudem die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: Beschließt eine Landesregierung eine Teilnehmerhöchstgrenze für private Zusammenkünfte, so können neben Ungeimpften auch Geimpfte und Genesene wieder unter diese Höchstgrenze fallen. Damit reagieren wir auf die steigende Zahl von Impfdurchbrüchen.
Angesichts der Corona-Pandemie haben zahlreiche Krankenhäuser planbare Operationen und Eingriffe verschoben, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Diesen Einrichtungen stellt der Bund kurzfristig einen finanziellen Ausgleich für das Vorhalten entsprechender Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem entlasten wir Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei den Dokumentationspflichten zu Testungen von Beschäftigten und Besucher:innen.
Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen können regionale Lockdown-Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation insbesondere im lokalen Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Mit einem Änderungsantrag verlängern wir den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen, verlängern.