28. April 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Für viele Betriebe stellt der Fachkräftemangel aktuell eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität, der für viele Branchen Veränderungen mit sich bringt. Auch der Arbeitsmarkt verändert sich: neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt. Deshalb werden wir das Aus- und Weiterbildungssystem fit für die Zukunft machen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten.
Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. So sollen kurze Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben gefördert werden, in denen junge Menschen sich praktisch erproben können und im besten Fall noch im selben Jahr eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Fahrtkosten können übernommen werden. Wenn junge Menschen eine Ausbildung in einer anderen Region beginnen, können sie zudem einen Mobilitätszuschuss für eine monatliche Familienheimfahrt erhalten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.
Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.
Mit dem Qualifizierungsgeld wird ein neues Instrument zur Bewältigung des Strukturwandels eingeführt. Zielgruppe sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Während der Weiterbildung tragen die Betriebe die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat sowie eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag. Bei Kleinstbetrieben reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
Im Gesetz ist zudem geregelt, dass Unternehmen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen können, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.