15. Dezember 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb haben wir in dieser Woche Preisbremsen sowohl für Strom als auch für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme beschlossen. Sie gelten vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Verbraucher:innen, die zum Beispiel mit Öl, Pellets oder Briketts heizen, werden ebenfalls Hilfen bekommen.
Preisbremse für Gas und Fernwärme
Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist vorgesehen, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.
Bei Heizarten, die nicht aus der Leitung kommen (z.B. Öl, Pellets, Briketts), können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Wer also 2021 eine Rechnung von 1.000 Euro für Heizöl hatte, bis zum Stichtag 1. Dezember 2022 aber 3.000 Euro bezahlen musste, soll 800 Euro erstattet bekommen. Die Auszahlung erfolgt über die Bundesländer.
Preisbremse für Strom
Darüber hinaus haben wir in dieser Woche die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen beschlossen. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
Um die Preisbremsen gerecht zu finanzieren, schöpfen wir die Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen ab und erheben einen Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. So leisten Krisenprofiteure ihren Teil zur Krisenbewältigung.