03. März 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche haben wir im Bundestag ein Gesetz der Bundesregierung zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verabschiedet. Darunter fallen unter anderem Zigarettenfilter, Getränkebecher oder Verpackungen von Lebensmitteln zum Sofortverzehr, die zu oft auf Plätzen, Gehwegen oder Parks als Abfall landen. Demnach wird ein Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt eingerichtet, in den die Hersteller eine Einwegkunststoffabgabe einzahlen. Mit dieser Abgabe wird die Sammlung und Entsorgung der entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum finanziert, die bislang von der Allgemeinheit getragen wird.
Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegprodukten aus Kunststoff. Des Weiteren wird eine Einwegkunststoffkommission eingerichtet, die mit Hersteller:innen und Anspruchsberechtigten sowie Vertreter:innen von Umwelt- und Verbraucherverbänden besetzt ist und die unter anderem das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt berät.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen haben wir unter anderem beschlossen, dass Gewicht, Volumen und Stückzahl für die Berechnung der Abgabensätze herangezogen werden. Außerdem werden Feuerwerkskörper in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum 1. Januar 2027 aufgenommen, da sie und insbesondere ihre Plastikbestandteile den öffentlichen Raum zu bestimmten Zeiten in großem Ausmaß verschmutzen. Das Gesetz wird zeitnah evaluiert und dabei wird auch die Aufnahme weiterer Produkte aus anderen Materialien geprüft.