03. Juni 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende. Das bedeutet: Fortan müssen wir mehr in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren. Deshalb haben wir in dieser Woche die Gesetze der Regierungsfraktionen zur Errichtung des einmaligen „Sondervermögens Bundeswehr“ in Höhe von 100 Milliarden Euro sowie zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Die deutschen Streitkräfte sollen die Ausrüstung bekommen, die sie brauchen, damit Deutschland seinen Bündnisverpflichtungen nachkommen kann. Zugleich stellen wir sicher, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen.
Das Sondervermögen soll so genutzt werden, dass im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsaufgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um zusätzliche Investitionen, die getätigt werden, ohne dass woanders gekürzt wird. So stellen wir sicher, dass weiterhin ausreichende Mittel für andere wichtige Bereiche zur Verfügung stehen.
Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.
Zudem werden künftig zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit unabhängig vom Sondervermögen Maßnahmen zur Cybersicherheit, zum Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert. Die Bundesregierung wird eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen.
Zugleich gewährleisten wir die parlamentarische Kontrolle bei der Ausgestaltung. Das Sondervermögen wird durch einfaches Bundesgesetz errichtet und getrennt vom Bundeshaushalt verwaltet. Die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Vorhaben sind in einem Wirtschaftsplan zu benennen und sollen vollständig aus dem Sondervermögen finanziert werden. Der Wirtschaftsplan muss jährlich vom Bundestag, ab dem Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsgesetz, beschlossen werden. Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.
Weiterhin werden wir in der Bundeshaushaltsordnung verankern, dass bei Vorhaben, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, der Haushaltsausschuss vor dem Vertragsschluss über die Vorhaben beteiligt wird.
Die Änderung des Artikels 87a Grundgesetz schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des Sondervermögens. Die einmalige Kreditermächtigung wird demnach von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.
Die von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigte Zeitenwende bedeutet nicht nur dringend notwendige Investitionen in die Bundeswehr, sondern auch die Stärkung der Außen- und Entwicklungspolitik. Mit zielgerichteten Mehrausgaben für die militärische Ertüchtigung unserer Partnerstaaten und deutlichen Zuwächsen in den Etats des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung reagieren wir entschlossen auf die Herausforderungen des Krieges und auch auf die dadurch drohende Ernährungskrise. Hinzu kommt eine Milliarde Euro, um die Ukraine direkt zu unterstützen und die Folgen des Krieges für Entwicklungs- und Schwellenländer abzumildern.