18. Februar 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Bundestag das Gesetz zum Sondervermögen für 2022 aus dem European Recovery Program (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022) beschlossen. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Finanzierung von Projekten im Bereich Innovation und Digitalisierung. Allein hier beträgt die Fördersumme 1,5 Milliarden Euro. Ziel ist es, die Digitalisierung gerade auch im Mittelstand weiter voranzutreiben, denn sie ist für zukünftige Wachstumsoptionen der Unternehmen eine wichtige Weichenstellung.
Mit dem Gesetz werden 2022 für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Sondervermögen geht ursprünglich auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück.