11. November 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Ab 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung (Arbeitslosengeld II), auch bekannt als Hartz IV. Das haben wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Ziel ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.
Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. In den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs – der Vertrauenszeit – wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Leistungskürzungen sind dann nur bei einem wiederholten Meldeversäumnis möglich – aber nicht, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.
Menschen sollen durch eine umfassende, individuelle und passgenaue Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Der Vermittlungsvorrang, also die vorrangige Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten – wird abgeschafft, um insbesondere auch Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro.
In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft und die angemessenen Heizkosten werden übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensprüfung wird vereinfacht und Freibetragsregelungen werden verbessert.
Zudem wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Damit ermöglichen wir soziale Teilhabe durch Arbeit in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung. Ziel bleibt dabei die langfristige Integration in eine nicht geförderte Beschäftigung.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir eine Reihe von Verbesserungen erreichen: So sollen künftig Reha-Bedarfe ermittelt und anerkannt werden. Ein mögliches Coaching nach Vermittlung in Arbeit wird nicht nur auf sechs Monate begrenzt sein, sondern im Einzelfall bis zu neun Monaten einsetzbar sein. Wenn jemand ein kleines Erbe erhält, wird es nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern als Vermögen angerechnet, sofern die Vermögensgrenze noch nicht erreicht wurde. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ratenzahlungen immer möglich sind, wenn im Voraus überwiesenes Bürgergeld zurückgezahlt werden muss, weil jemand einen Job aufgenommen hat und keine Bürgergeld-Leistungen mehr benötigt.
Es ist nun an den Ländern, ihre staatspolitische Verantwortung für die Menschen in schwierigen Zeiten wahrzunehmen und am Montag im Bundesrat für das Bürgergeld-Gesetz zu stimmen. Dabei sollten sich die Unionsländer nicht von Friedrich Merz instrumentalisieren lassen.