23. Juni 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wir reformieren das Sanktionenrecht und passen es an aktuelle Entwicklungen an. So führen geschlechtsspezifische sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive zu höheren Strafen. Auch Resozialisierung, Prävention und der Schutz vor Diskriminierungen sollen mit dem in dieser Woche im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf gestärkt werden.
In den letzten Jahrzehnten sind Ersatzfreiheitsstrafen konstant angestiegen. Diese werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden. Um die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen substanziell zu reduzieren und den Strafvollzug zu entlasten, wird nun der Umrechnungsmaßstab geändert und dadurch die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe halbiert.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren zwei entscheidende Verbesserungen erreicht: Zum einen soll künftig schon bei der Bemessung der Geldstrafe die Situation von nahe am Existenzminimum lebenden Personen besser berücksichtigt werden. Wir stellen klar, dass auch Täter:innen mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum verbleiben muss. Damit sorgen wir dafür, dass die eigentliche Geldstrafe bezahlt werden kann. Zum anderen soll die Einschaltung der Gerichtshilfe in Zukunft bundesweit zum Regelfall werden. Sozialarbeiter:innen sollen die Betroffenen im persönlichen Kontakt bei Ratenzahlung oder freier Arbeit unterstützen und Härtefälle früher erkennen.
Sowohl die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften als auch von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klargestellt wird nun durch den Gesetzentwurf, dass geschlechtsspezifische sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive zu höheren Strafen führen. Deshalb werden diese künftig ausdrücklich als Umstände genannt, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Die Gesetzesänderung soll auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden befördern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen erkannt und benannt werden. Die Bewertung als Mord darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.