13. Mai 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Bundestag den Kindersofortzuschlag von monatlich 20 Euro sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro für Bezieher:innen von Transferleistungen beschlossen. Beide Maßnahmen sind Teil der Entlastungpakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben, und werden ab bzw. im Juli 2022 ausgezahlt.
Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis diese umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen.
Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten zudem erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli ausgezahlt.
Im Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz ist außerdem geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni in den Rechtskreis des SGB II wechseln. Das heißt, sie erhalten Grundsicherung, können sich bei Bedarf weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt. Das sorgt auch für eine deutliche finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen.