15. Dezember 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die Gesundheitsversorgung für Patient:innen wird einfacher, besser und transparenter durch mehr und sichere Digitalisierung. Ab 2025 wird allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht widersprechen. Ein entsprechendes Gesetz haben wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Hier werden beispielsweise Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder digital gespeichert. Auch Angaben etwa zu Vorerkrankungen und Allergien sowie eine aktuelle Übersicht über einzunehmende Medikamente sind in der ePA gespeichert. Dadurch können unnötige Mehrfachuntersuchungen sowie Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden.
Versicherte können die ePA per App oder als PC-Version nutzen. Alle Daten sind verschlüsselt und können nur von den jeweiligen Versicherten und von ihnen freigeschalteten Ärzt:innen eingesehen werden. Der Datenschutz wird also eingehalten. Auch für privat Versicherte wird es eine ePA geben, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.
Ab Januar 2024 wird zudem das E-Rezept flächendeckend etabliert und verbindlich. Es soll das Papierrezept perspektivisch ersetzen. Mit dem E-Rezept können Rezepte in Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte oder über eine App eingelöst werden. Wir stärken zudem die sogenannte assistierte Telemedizin in Apotheken: Patient:innen können sich dort zu telemedizinischen Leistungen (z.B. Videosprechstunden) beraten und helfen lassen.