26. April 2024 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wir wollen in 21 Jahren klimaneutral leben und wirtschaften. Das regeln wir verbindlich mit dem Klimaschutzgesetz. Entscheidende Voraussetzung dafür ist eine klimaneutrale Energieerzeugung. Mit dem Solarpaket, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, geben wir nun wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik (PV), der Windkraft und der Biomasse. Vor allem Privatpersonen können Solarenergie bald noch leichter nutzen. Ob Balkonkraftwerke oder Solarstrom vom Dach in Mehrparteienhäusern: Wir beseitigen zahlreiche Hürden, sich Solaranlagen genehmigen und installieren zu lassen. Zudem sorgen wir mit einer Reform des Klimaschutzgesetzes dafür, dass Klimaschutzpolitik flexibler wird.
Auch im gewerblichen Bereich wird der Ausbau von PV-Anlagen erleichtert. Bei Solar-Dachanlagen wird das Repowering, also der Austausch von Altmodulen, ermöglicht, ohne dass die Förderung verloren geht. Auch die Einspeisevergütung für Gewerbedachanlagen wird erhöht. Zudem stärkt und fördert das Gesetz PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie auf Parkplätzen. Neben Photovoltaik adressiert das Gesetz auch andere erneuerbare Energien. So kann beispielsweise Windkraft in Windenergie-Bestandsgebieten künftig noch schneller ausgebaut werden. Das Gesetz erleichtert zudem die Nutzung von Biogas und legt die Grundlage für einen künftig flexibleren und vielfältigeren Einsatz von Stromspeichern.
2019 haben wir gegen den Widerstand von CDU und CSU das Klimaschutzgesetz beschlossen, damit Deutschland klimaneutral wird. Die vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass die Klimaziele nicht immer eingehalten wurden. Nach langen Verhandlungen haben wir deshalb in dieser Woche eine Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Wir sorgen dafür, dass Klimaschutzpolitik flexibler wird. Zugleich bleibt die Gesamtemissionsmenge unverändert. Das bedeutet: Es darf keine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als vor der Reform.