20. Oktober 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In welcher Klinik werden welche Leistungen angeboten? Wie gut ist die jeweilige Einrichtung personell ausgestattet? Und wo können Patient:innen die beste Behandlung erwarten? Diese und weitere Fragen soll ein interaktiver Krankenhaus-Atlas beantworten, der im nächsten Jahr online gehen soll. Er soll für mehr Transparenz und bessere Qualität sorgen und als Informations- und Entscheidungsgrundlage bei der Wahl des Krankenhauses dienen. Ein entsprechendes Gesetz haben wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet.
Es ist der erste Baustein der geplanten Krankenhausreform, die ab 2024 in Kraft tritt. Die Daten für das Online-Register werden größtenteils bereits erhoben und veröffentlicht, allerdings sind diese für die Allgemeinheit bisher wenig verständlich und nur schwer zugänglich.
Konkret soll das Transparenzverzeichnis folgende Informationen enthalten: Fallzahlen von Leistungen (also beispielsweise Knie-OPs), personelle Ausstattung, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe sowie die vorläufige Zuordnung der einzelnen Standorte zu Versorgungsstufen (Level). Vorgesehen sind drei Level mit unterschiedlichen Abstufungen – vom Basisversorger (Level 1n) über eine erweiterte Versorgung (Level 2) bis zur umfassenden Versorgung bzw. den Uni-Kliniken (Level 3 bzw. Level 3U). Fachkrankenhäuser und Krankenhäuser der Unfallversicherung (BG-Kliniken) werden gesondert im Register ausgewiesen.
Außerdem unterstützen wir die Krankenhäuser in ihrer derzeit schwierigen finanziellen Situation weiter, ohne dass zusätzlicher Druck auf die Beitragssätze entsteht. Dazu wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 auf 250 Euro erhöht, Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal werden auch unterjährig in den Pflegeentgeltwerten berücksichtigt und mögliche Mindererlöse schneller ausgeglichen, wenn die Pflegekosten einer Klinik zuvor unterfinanziert waren.