14. Oktober 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Über den dazu von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf hat der Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten. Außerdem haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht.
Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,2 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten (gesamt: 2 Millionen). Der Wohngeldbetrag soll sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen und steigt damit von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat – das ist eine Verdoppelung des bisherigen Betrags.
Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert.
Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Davon sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger:innen von BAföG-Leistungen sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren.