28. April 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle gewährleisten und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufstellen. Deshalb haben wir neben dem neuen Weiterbildungsgesetz, das die Potentiale im Inland fördert, in dieser Woche auch die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Es ist eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit und eröffnet auch Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.
Künftig soll die Erwerbseinwanderung auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial:
Qualifikation: Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann heute schon als Fachkraft kommen. Künftig können die Fachkräfte jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen wie Kraftfahrzeugmechatroniker:in oder Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement ausüben, unabhängig von ihrem Abschluss. Auch Bildungsmigration soll gestärkt werden, indem die Berufsausbildung und Studieren in Deutschland noch attraktiver gemacht wird.
Erfahrung: Künftig kann auch nach Deutschland einwandern, wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine berufliche Qualifikation und einen Verdienst über einer bestimmten Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrages vorweisen kann. Der Abschluss muss also künftig nicht mehr formal in Deutschland anerkannt sein. Wer weiterhin eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses benötigt, kann auch im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber bereits in Deutschland arbeiten, vor Ort Deutschkenntnisse vertiefen und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren betreiben.
Potenzial: Es wird eine Chancenkarte eingeführt, mit der auch Menschen ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen können. Sie basiert auf einem Punktesystem, bei dem unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partner:innen berücksichtigt werden. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, erhält die Chancenkarte auch. Die Chancenkarte erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich und ermöglicht auch Probearbeiten und Nebentätigkeiten.
Bei akutem Arbeitskräftemangel soll zusätzlich in Bereichen ohne spezielle Qualifikations-anforderungen ein Weg in eine kurzzeitige Beschäftigung geöffnet werden. Tarifbindung und eine Sozialversicherungspflicht sollen für eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen sorgen.
Die Westbalkanregelung, die Angehörigen dieser Staaten einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unabhängig von einer Qualifikation ermöglicht, wird entfristet und das jährliche Kontingent von 25.000 auf 50.000 Personen erhöht.
Die Regelungen sollen gestaffelt, größtenteils aber spätestens neun Monate nach Verkündung, in Kraft treten.
Noch nie gab es so viele offene Stellenangebote und gleichzeitig so wenige qualifizierte Fachkräfte. Um neben der Anwerbung im Ausland auch die Potentiale im Inland zu fördern, haben wir überdies ein neues Weiterbildungsgesetz in den Bundestag eingebracht.