28. Januar 2022 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag einen zweiten Nachtragshaushalt für 2021 beschlossen, mit dem Mittel aus bereits eingeplanten und nicht genutzten Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro bereitgestellt werden – zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft.
Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch aber nicht erhöht. Ziel ist es, auch aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachzuholen, die Konjunktur weiter anzukurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung abzusichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.
Verlängerung der Corona-Notsituation
Zudem hat der Bundestag in dieser Woche zum vierten Mal während der Corona-Pandemie beschlossen, dass eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Damit ist es mit einem Mehrheitsbeschluss im Bundestag möglich, Kreditobergrenzen zu überschreiten. Die lang andauernde pandemische Situation erfordert weiterhin erhebliche finanzwirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Abmilderung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Die Entwicklung zeigt, dass die bislang ergriffenen staatlichen Maßnahmen wirken sowie erforderlich und angemessen sind, um die akuten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und somit Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.