17. Dezember 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Grundschüler:innen werden ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Länder und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Nach ursprünglicher Rechtslage müssten diese Mittel jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden. Eine in dieser Woche vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Frist um ein Jahr soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden.
Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Mit der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern waren jedoch die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen – in der Folge auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes notwendig. Durch die Laufzeitverlängerung kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Zudem wird der Abruf bereitgestellter Mittel vereinfacht, indem Basis- und Bonustopf zusammengeführt werden.