22. September 2023 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Eine moderne, besser ausgebaute Eisenbahninfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für energieeffizienten Verkehr und somit auch wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Bisher gab es eine finanzielle Trennung von Instandhaltung und sogenannten Ersatzinvestitionen, die in der Praxis die Modernisierung des Schienennetzes häufig bremste. Um dieses Hemmnis zu beseitigen, schlägt die Bundesregierung Änderungen vor, die in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurden.
Mit der Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG sollen höhere und schnellere Investitionen in die Schiene ermöglicht werden. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.
Konkret können Kosten für einmalig anfallenden Aufwand übernommen werden, außerdem für Unter- und Instandhaltung, Baumaßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz, für IT-Leistungen, für nachhaltige oder erweiterte Ersatzinvestitionen (wie das Anpassen von Bahnsteigen) sowie für Folgekosten von Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung. Dies stellt auch eine wichtige Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Errichtung einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte dar. So kann der Bund in die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur künftig mehrere Milliarden Euro zusätzlich investieren.