17. Dezember 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche Änderungen des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Damit führen wir bestehende Corona-Hilfsprogramme fort und verlängern die Möglichkeit für große Unternehmen in Deutschland, staatliche Mittel zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu erhalten.
Mit einer Fristverlängerung beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass große Unternehmen in Deutschland über das Jahresende hinaus staatliche Mittel erhalten können, wenn sie in Folge der Corona-Krise in Notlage geraten sind. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen finanziell zu stabilisieren.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie hatte die EU-Kommission bereits im November den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit dieser Zusage kann Deutschland jetzt seine Corona-Hilfsprogramme fortführen. Für die Anträge haben die Unternehmen nun bis zum 30. April 2022 Zeit. Bisher bestand keine Antragsfrist. Mit der festgelegten Antragsfrist wird sichergestellt, dass auch bei einer längeren Antragsberatung von durchschnittlich sechs Wochen die Bewilligung noch rechtzeitig vor Auslaufen des WSF erfolgen kann.
Im Zuge der vorgeschlagenen Verlängerung der Befristung sollen sowohl der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro als auch die Kreditermächtigung für solche Maßnahmen von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert werden, da die bereitstehenden Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abschließend in 2./3. Lesung beraten.