23. Februar 2024 Thema: Unterwegs im Wahlkreis Von Sarah Ryglewski
Ein Jahr ist vergangen seit der Einführung des Bürgergeldes. Auf Einladung des SPD-Unterbezirks Bremen wurde Anfang Februar im Kultursaal der Arbeitnehmerkammer über die Auswirkungen und Entwicklungen dieses Gesetzes diskutiert.
Am 1. Januar 2023 trat das Bürgergeld-Gesetz in Kraft, das seitdem für eine erhöhte Wertschätzung von Lebensleistung, verbesserte Weiterbildungschancen und eine gesteigerte Sicherheit sorgt. Im Kern erhalten erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, das Bürgergeld.
Zum 1. Januar 2024 stand eine Erhöhung des Bürgergeldes um 61 Euro an. Diese Anpassung ist unerlässlich, um das Existenzminimum auch in Zeiten der Inflation zu gewährleisten. Darüber hinaus haben wir sichergestellt, dass der Regelsatz, der das Existenzminimum sichert, künftig früher an die Inflation angepasst wird, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Oft argumentieren Populisten mit einem zu geringen Lohnabstand. Es wird behauptet, dass die Anreize, eine Beschäftigung anzunehmen, durch die Erhöhung des Regelsatzes gemindert werden, insbesondere wenn diese Beschäftigung mit dem Mindestlohn vergütet wird. Eine aktuelle Berechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung widerlegt jedoch diese These. Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, erzielen in verschiedenen Szenarien ein höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen.
Es ist klar, dass das Bürgergeld nicht nur eine finanzielle Unterstützung darstellt, sondern auch ein Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und zur Bewältigung wirtschaftlicher Herausforderungen ist. Wir werden weiterhin daran arbeiten, die positiven Auswirkungen des Bürgergeldes zu maximieren und den Lebensstandard aller Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.