15. März 2024 Thema: Unterwegs im Wahlkreis Von Sarah Ryglewski
Bei meinem Gespräch mit der AG 60 Plus standen zwei Themen besonders im Vordergrund: Die gesetzliche Rentenversicherung sowie eine gute und bezahlbare Pflege im Alter.
Menschen, die lange Zeit hart gearbeitet haben, sollten im Alter gut davon leben können. Die SPD setzt mit dem Rentenpaket II ihr Versprechen um, das Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Dadurch wird gewährleistet, dass Renten weiterhin im Einklang mit den Löhnen steigen und ältere Menschen am Wohlstand teilhaben können. Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus gibt auch jungen Menschen die Gewissheit, dass sie im Ruhestand eine ausreichende Rente erhalten werden.
Es ist offensichtlich, dass eine solide Rente von einem starken Arbeitsmarkt abhängt. Das bedeutet gute Löhne durch Tarifbindung, Unterstützung von Beschäftigten im Wandel der Arbeitswelt durch Weiterbildung, gute Arbeitsbedingungen und die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Dies ist das Erfolgsrezept für eine zukünftig stabile Rente.
Wir lehnen deutlich ab, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Dies ist keine Option für uns, da es für zahlreiche Rentnerinnen und Rentner, die nicht bis 70 oder länger arbeiten können, eine Kürzung ihrer Rente bedeuten würde. Stattdessen setzen wir auf Investitionen in Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass so viele Menschen wie möglich ihren Beruf bis zum Renteneintrittsalter gesund ausüben können.
Aufgrund der demografischen Veränderungen ist die finanzielle Situation der gesetzlichen Pflegeversicherung schon seit längerer Zeit angespannt. Die Corona-Pandemie hat zusätzlich die Kosten erhöht. Da die Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt sind und die realen Kosten oft höher liegen als die erstatteten Beträge, müssen Pflegebedürftige einen immer größeren Anteil selbst tragen. Um sie zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, hat der Bundestag 2023 das Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz verabschiedet. Demnach werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent erhöht. Ab 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent für diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Ab 2028 werden die Leistungen entsprechend der Kerninflation angepasst.