Die größte Bedrohung unserer Demokratie kommt von rechts. Wir halten dagegen! Mit einem Demokratiefördergesetz, das wir in dieser Woche in den Bundestag eingebracht haben, schaffen wir erstmals die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Bund eigene Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ergreifen und Projekte längerfristig finanzieren darf. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Vereine und Verbände, die sich für die Gemeinschaft und ein gutes Miteinander einsetzen.
Konkret geht es um Projekte zur Demokratieförderung, zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention vor Ort. Bislang konnten Projekte nur für eine begrenzte Zeit gefördert werden, weil es keine Grundlage für die längerfristige Unterstützung gab. Einen Anspruch auf Förderung begründet das Gesetz nicht, es ermöglicht geförderten Projekten aber, verlässlicher und langfristiger zu planen.
Aktuell fördert der Bund zahlreiche Projekte mit steigenden Mitteln. Standen 2016 für die beiden größten Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ noch 62,5 Millionen Euro bereit, so sind es in diesem Jahr schon 182 Millionen Euro. Gefördert werden ganz unterschiedliche Projekte: Beispielsweise pädagogische Formate gegen Hass im Netz, Angebote gegen Ausgrenzung in Ausbildung und Beruf, Beratungsstellen im Bereich islamistischer Extremismus oder präventiv-pädagogische Angebote für inhaftierte jugendliche Straftäter:innen. Die geförderten Projekte und Programme werden auch weiterhin wissenschaftlich begleitet, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.