Im Rahmen der heutigen Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einigten sich Bund und Länder auf die Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise. Dazu ein Statement der Bremer SPD-Bundestagsabgeordneten und Staatsministerin für Bund-Länder-Beziehungen, Sarah Ryglewski:
„Russland führt nicht nur einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine, sondern setzt auch weiterhin Energie als Waffe ein. Die Folgen sind hohe Strom- und Gaspreise, die viele Menschen in Deutschland finanziell massiv belasten, Unternehmen in Existenznöte bringen und Arbeitsplätze gefährden. Die Bundesregierung hat immer klar gesagt: Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dabei stehen Bund und Länder eng zusammen.
Die Bundesregierung hat entschlossen reagiert und mit drei umfangreichen Entlastungspaketen und einem wirtschaftlichen Abwehrschirm zielgenaue Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf den Weg gebracht. Dabei kommt es uns vor allem darauf an, diejenigen zu entlasten, die es am dringendsten brauchen: Geringverdiener:innen, Rentner:innen, Familien, Alleinerziehende, Azubis und Studierende. Auch die Länder haben eigene Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.
Niemand soll Angst haben, seine Heizkosten nicht bezahlen zu können und in der eigenen Wohnung frieren zu müssen. Deshalb haben wir insbesondere den Gas- und Fernwärmepreis gedeckelt. Damit sorgen wir dafür, dass die Energiekosten für Verbraucher:innen und Unternehmen spürbar reduziert werden und alle gut durch den Winter kommen. Auch die gestiegenen Strompreise werden mit der Strompreisbremse deutlich gedämpft.
Die Maßnahmen führen zu erheblichen finanziellen Belastungen für Bund, Länder und Kommunen – mit dem heutigen Beschluss haben sich Bund und Länder auf eine finanzielle Lastenteilung geeinigt, wobei der Bund den Großteil übernimmt.“
Die wichtigen Maßnahmen im Überblick:
- Der Bund spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, um Verbraucher:innen und Unternehmen bei den gestiegenen Strom- und Gaskosten zu unterstützen.
- Ab März 2023 bis April 2024: Gas- und Wärmepreisbremse für private Haushalte und kleinere Unternehmen: Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. Oberhalb dieses Kontingents gelten Marktpreise. Das Grundkontingent liegt bei 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag. Analog zum Gaspreis wird es bei Fernwärmekunden einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben – auch für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs. Finanzierung: Bund
- Dezember 2022: Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 zu überbrücken, wird der Bund daher im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme der Verbraucher:innen und kleinen und mittleren Unternehmen vollständig übernehmen.
- Ab Januar 2023 bis April 2024: Die Gaspreisbremse für die Industrie sieht einen Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 vor. Finanzierung: Bund
- Ab Januar 2023: Mit der Strompreisbremse sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Verbraucher:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde für Bürger:innen sowie KMU. Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt – für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft.
- Aus den Mitteln des Abwehrschirms wird auch eine Härtefallregelung finanziert. Es werden Hilfsprogramme finanziert für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür stellt der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Härtefallregelungen sollen insbesondere auch für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Zur Ausgestaltung und Umsetzung einer Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, werden Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen.
- Schnellstmöglich: Einführung eines digitalen, deutschlandweiten „Deutschlandtickets“ für den ÖPNV zum Preis von 49 Euro im Monat im monatlich kündbaren Abonnement. Finanzierung: Jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr von Bund und Ländern; Außerdem stellt der Bund 1 Milliarde Euro pro Jahr zum regionalen Ausbau des Nahverkehrs bereit. Schon ab 2022 werden sie jährlich um drei Prozent erhöht.
- Ab Januar 2023: Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir mit einer Wohngeld-Reform den Kreis der Berechtigten deutlich auf 2 Millionen Haushalte aus und erhöhen das Wohngeld. Finanzierung: Bund und Länder jeweils zur Hälfte.
- Der Bund wird außerdem für alle diejenigen, die bereits jetzt Wohngeld erhalten, einen zweiten Heizkostenzuschuss finanzieren. Er soll die Betroffenen möglichst kurzfristig bei den gestiegenen Heizkosten unterstützen. Dieser Heizkostenzuschuss soll auch denjenigen zugutekommen, die BAföG oder Berufsausbildungshilfen erhalten.
- Um Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration finanziell zu unterstützen, wird der Bund den Ländern für ihre Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine in den Jahren 2022 und 2023 einen Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Für die Kosten im Zusammenhang mit denjenigen, die aus anderen Staaten nach Deutschland kommen, wird der Bund die Länder mit einer allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro jährlich ab 2023 unterstützen.