20. Mai 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Ein in dieser Woche vom Bundestag beschlossenes Gesetz macht das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerter*innen und Nutzer*innen gleichermaßen profitieren.
Die SPD hat in den parlamentarischen Beratungen durchgesetzt, dass Künstler*innen einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-Diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Künstler*innen einfließen kann. Karikatur, Nachahmung und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein.
Außerdem können Schulen und Universitäten urheberrechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Zudem führen wir einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.
Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Künstler*innen wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann unter Umständen keine Aufträge mehr erhalten, hätte die SPD gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Das war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.