05. März 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit der in dieser Woche beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stellen wir die zu betreuende Person in den Mittelpunkt: Ihr Wunsch soll Richtschnur für die Betreuenden bzw. den Vormund sein. Mit dem neuen Betreuungsrecht wird die Entscheidungsfindung klarer geregelt und das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen gestärkt.
Betreute Personen sollen in erster Linie bei der Besorgung der Angelegenheiten unterstützt werden. Das betrifft alle Entscheidungen, die von der konkreten Betreuung umfasst sind. Es geht also zum Beispiel um die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung oder auch um die Frage, wofür das eigene Geld ausgegeben wird. Betreuer*innen dürfen die Stellvertretung nur dann wahrnehmen, wenn es erforderlich ist. Das stärkt die Selbstbestimmung der betreuten Menschen.
Die SPD hat sich erfolgreich für eine Änderung der Sterilisationsregelung eingesetzt: Seit jeher ist die Regelung des § 1830 BGB umstritten und wird von Behindertenverbänden kritisiert. Die nun getroffene Neuregelung wird dem Selbstbestimmungsrecht von einwilligungsfähigen Erwachsenen entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention besser gerecht und lässt gleichzeitig keine Schutzlücken zulasten der Betroffenen offen. Es reicht zukünftig nicht mehr aus, dass eine betreute Person der Sterilisation lediglich nicht widerspricht. Die betroffene Person muss nun mit ihrem natürlichen Willen der Sterilisation zustimmen. Außerdem wird endlich anerkannt, dass eine Behinderung für sich kein Grund ist, ein Kind von seiner Mutter/ seinem Vater zu trennen.
Wir verbessern darüber hinaus die Qualität der Betreuung und zwar schon bei der Auswahl und Kontrolle der Betreuer*innen. Außerdem wird künftig die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern besonders unterstützt. Und im Vormundschaftsrecht stärken wir die Rechte von Pflegeeltern.