25. Juni 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Ein in dieser Woche vom Bundestag verabschiedetes Gesetz stärkt die Rechte der Verbraucher*innen beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder einer Software. Künftig gibt es zum Beispiel eine Update-Pflicht für Verkäufer*innen von digitalen Gütern, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit zu garantieren. Zudem erhalten Verbraucher*innen ein Recht auf Datenportabilität. Dafür habe ich mich schon lange stark gemacht.
Auch die Gewährleistungsrechte von Verbraucher*innen werden gestärkt: Tritt nach einem Kauf ein Mangel auf, so kann künftig noch ein Jahr später davon ausgegangen werden, dass der Mangel zum Kaufdatum bereits vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt. Das Gewährleistungsrecht wurde in Europa weiter vereinheitlicht. Das fördert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und schöpft das Wachstumspotential des Online-Handels besser aus. Beim Kauf von Tieren bleibt es aber bei der bisherigen Regelung von 6 Monaten, da Tiere Lebewesen sind und daher besondere Regelungen brauchen.
Mit dem Gesetz wird eine von der EU vorgegebene Warenkaufrichtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie umgesetzt.