26. Februar 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Viele Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I hatten wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst bis Ende März 2021. Da die Pandemie aber noch weiter andauern wird, hat der Bundestag mit dem Sozialschutzpaket III beschlossen, diese Regelung bis Ende Dezember 2021 zu verlängern.
Corona verursacht zudem Mehrkosten durch den erhöhten Bedarf von Hygienemitteln, aber auch weil andere Unterstützungsangebote aufgrund der Pandemie derzeit nicht zur Verfügung stehen. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsemfänger*innen ab.
Außerdem verlängern wir mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Kostenerstattung für die Mittagsverpflegung (inklusive der Lieferkosten) von Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können, bis Ende Juni 2021.
Überdies sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe hinsichtlich der sozialen Absicherung zu.