25. August 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wegen mehrerer dringend zu beratender Vorgänge hält der Deutsche Bundestag in dieser Woche eine Sondersitzung ab. Auf der Tagesordnung steht die Mandatierung der Rettungsmission der Bundeswehr für Afghanistan, die Errichtung eines Sondervermögens als Aufbauhilfe für Hochwassergebiete sowie die sich erneut verschärfende Corona-Lage in Deutschland.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich in dieser Woche zu einer außerordentlichen Plenarsitzung zusammengefunden, um dringend notwendige Beschlüsse des Parlaments herbeizuführen.
Die Lage in Afghanistan ist äußerst dramatisch. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren, um deutsche Staatsangehörige, afghanische Ortskräfte und deren Familien so schnell wie möglich nach Deutschland zu holen. Aber auch Afghaninnen und Afghanen, die für deutsche Entwicklungseinrichtungen, NGOs, Medien oder Stiftungen gearbeitet haben, sowie Menschen- und Frauenrechtsverteidiger:innen, Journalist:innen und Kulturschaffende sollen evakuiert werden. Es war richtig, dass die Bundesregierung die Rettungsmission umgehend gestartet hat und sich nun nachträglich das dafür notwendige Mandat des Bundestages einholt. Die militärisch abgesicherte Evakuierung wird nun nachträglich auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden, wie das laut Parlamentsbeteiligungsgesetz bei „Gefahr im Verzug“ vorgesehen ist. Auf Antrag der Bundesregierung berät der Bundestag in dieser Woche deshalb ein neues Bundeswehrmandat. Das Mandat ist auf 600 Soldat:innen begrenzt und bis zum 30. September 2021 befristet.
Die Starkregenfälle und das Hochwasser im Juli 2021 hatten katastrophale Auswirkungen. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen. Was man mit Geld in Ordnung bringen kann, das werden wir mit Geld in Ordnung bringen. Dazu legen die Koalitionsfraktionen in der Sondersitzung des Bundestages am 25.8.2021 ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vor. Das Gesetz wird in 1. Lesung beraten und soll am 7.9.2021 beschlossen werden. Der Aufbaufonds wir durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden teilen sich Bund und Länder. Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter die Betroffenen zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz.
Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante. Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit und die Grundlage dafür, ein erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter rechtzeitig in den Griff zu bekommen. Eine wichtige Änderung ist, dass die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen („Inzidenz“) nun aufgrund des Impffortschritts nicht mehr der zentrale Maßstab ist. Künftig sollen sich die in § 28 a IfSG genannten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus insbesondere auch an der COVID 19- Hospitalisierungsrate ausrichten. Damit bewerten wir die Infektionslage zukünftig differenzierter als bisher.